Hundeabgabe
Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 03.11.2020 werden folgende Gebühren erhoben:
Nutzhunde: € 6,54 / Jahr,
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential: € 140,00 / Jahr,
alle übrigen Hunde: € 40,00 / Jahr.
Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke): € 0,70.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.
Hundeabgabe für:
Nutzhunde: € 6,54 / Jahr,
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential: € 140,00 / Jahr,
alle übrigen Hunde: € 40,00 / Jahr.
Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke): € 0,70.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.