Marktgemeinde Guntersdorf

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Friedhofsgebühren


 
Gemäß Verordnung des Gemeinderates sind folgende Friedhofsgebühren für die Friedhöfe Guntersdorf und Großnondorf festgesetzt:

Grabstellengebühr:

Die Grabstellengebühr wird für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre (bei Erdgräbern) bzw. auf 30 Jahre erstmalig (bei Grüften) eingehoben.
Sie beträgt für:
• Familiengräber zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 150,00
• Familiengräber zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 300,00
• Grüfte zur Beisetzung bis zu 3 Leichen € 700,00
• Grüfte zur Beisetzung bis zu 6 Leichen € 1.000,00
• Grüfte zur Beisetzung bis zu 12 Leichen € 1.700,00

Verlängerungsgebühr:

(1) Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
(2) Für sonstige Grabstellen (Grüfte), für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.


Beerdigungsgebühr:

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 500,00
b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 350,00
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen € 350,00
d) Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 500,00
e) Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 350,00
(2) Für das Entfernen und Wiederversetzen von Abdeckungen (Deckel) werden, falls erforderlich, folgende Gebührenaufschläge verrechnet.
Bei Erdgräbern (einfache Deckplatte) € 565,00
Bei Erdgräbern mit dreiteiliger Deckplatte oder einer
Deckplatte mit Zwischengewände (Doppelgräber) € 665,00
Bei Erdgräbern mit dreiteiliger Deckplatte und einem
Zwischengewände (Doppelgräber) € 765,00
Bei Grüften € 765,00
(3) Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Freitag ab 16:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 100,00.


Enterdigungsgebühr:

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das 2,5fache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

Gebühr für die Benützung der Leichenkammer:

1) Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tage € 25,00.
2) Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 25,00..

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrem Gemeindeamt 02951/2247.