Friedhof Tarife privatrechtlich
Gebühr für die Abhaltung v.
€ 100,00
Bei Grabstellen die aufgelassen bzw. nicht verlängert werden, müssen lt. Bestattungsgesetz 2007 , Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile entfernt werden. Dies kann in Eigenregie mithilfe eines Steinmetzes erfolgen oder die Marktgemeinde Guntersdorf übernimmt die Räumung mit folgenden Tarifen:
• einfach od. doppelte Grabstelle (Grabstein, Jardiniere und Einfassung)€ 600,00
• einfach oder doppelte Grabstelle (extra Deckel) zusätzlich € 200,00
• Gruft € 600,00
Trauerfeierlichkeiten in der Aufbahrungshalle
:€ 100,00
Räumungsgebühr:
Bei Grabstellen die aufgelassen bzw. nicht verlängert werden, müssen lt. Bestattungsgesetz 2007 , Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile entfernt werden. Dies kann in Eigenregie mithilfe eines Steinmetzes erfolgen oder die Marktgemeinde Guntersdorf übernimmt die Räumung mit folgenden Tarifen:
• einfach od. doppelte Grabstelle (Grabstein, Jardiniere und Einfassung)€ 600,00
• einfach oder doppelte Grabstelle (extra Deckel) zusätzlich € 200,00
• Gruft € 600,00