Die Handysignatur wird abgelöst - die ID Austria kommt
Dienstag, 31. Oktober 2023
Am 5. Dezember 2023 wird die Handysignatur von der ID Austria abgelöst, das bedeutet ab diesem Zeitpunkt ist eine Neuregistrierung oder Verlängerung der bislang nach erstmaliger Aktivierung fünf Jahre gültigen Handysignatur nicht mehr möglich.
ID Austria ersetzt die Handysignatur
Die Handysignatur bzw. Bürgerkarte zur Authentifizierung im Internet wurde in den vergangenen Jahren von immer mehr Menschen genutzt. Nun wird sie durch die ID Austria weiterentwickelt und soll so etwa das Beantragen digitaler Dokumente ermöglichen. Mit dieser Möglichkeit soll sich der zeitliche Aufwand für Behördengänge verringern oder diese gänzlich erspart werden.
Umstieg auf die Basis- oder Vollversion
Ein sofortiger Umstieg ist nicht zwingend erforderlich, er kann auch später erfolgen. Ebenso gibt es Überlegungen seitens des Bundesministerium für Finanzen, den Umstieg bereits bestehender Handysignaturen auf die Basisversion der ID Austria automatisiert vorzunehmen. Dazu gibt es aber noch keine näheren Angaben.
Bei der Basisversion der ID Austria sind alle bisher bekannten Funktionen der Handysignatur enthalten, wie etwa die digitale Unterschrift oder die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Bei der Vollversion der ID Austria wird es zusätzliche Funktionen geben, wie etwa den digitalen Führerschein (App eAusweise) oder die FinanzOnline Anmeldung.
Für die Verwendung der Basisversion genügt der Onlineumstieg unter oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt".
Um die Vollversion zu erlangen macht es einen Unterschied, ob die Handysignatur behördlich registriert wurde (etwa bei der Bezirkshauptmannschaft, beim Magistrat oder über FinanzOnline) oder ob sie bei der Sozialversicherung oder dem Postamt registriert wurde. Im Fall der nicht behördlichen Registrierung muss für den Umstieg eine Behörde aufgesucht werden.
ID Austria ersetzt die Handysignatur
Die Handysignatur bzw. Bürgerkarte zur Authentifizierung im Internet wurde in den vergangenen Jahren von immer mehr Menschen genutzt. Nun wird sie durch die ID Austria weiterentwickelt und soll so etwa das Beantragen digitaler Dokumente ermöglichen. Mit dieser Möglichkeit soll sich der zeitliche Aufwand für Behördengänge verringern oder diese gänzlich erspart werden.
Umstieg auf die Basis- oder Vollversion
Ein sofortiger Umstieg ist nicht zwingend erforderlich, er kann auch später erfolgen. Ebenso gibt es Überlegungen seitens des Bundesministerium für Finanzen, den Umstieg bereits bestehender Handysignaturen auf die Basisversion der ID Austria automatisiert vorzunehmen. Dazu gibt es aber noch keine näheren Angaben.
Bei der Basisversion der ID Austria sind alle bisher bekannten Funktionen der Handysignatur enthalten, wie etwa die digitale Unterschrift oder die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Bei der Vollversion der ID Austria wird es zusätzliche Funktionen geben, wie etwa den digitalen Führerschein (App eAusweise) oder die FinanzOnline Anmeldung.
Für die Verwendung der Basisversion genügt der Onlineumstieg unter oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt".
Um die Vollversion zu erlangen macht es einen Unterschied, ob die Handysignatur behördlich registriert wurde (etwa bei der Bezirkshauptmannschaft, beim Magistrat oder über FinanzOnline) oder ob sie bei der Sozialversicherung oder dem Postamt registriert wurde. Im Fall der nicht behördlichen Registrierung muss für den Umstieg eine Behörde aufgesucht werden.