Montag, 02. Oktober 2023
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Unterstützung des Landes NÖ für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen in der Höhe von € 1.000,00 pro Jahr.
Unterstützung des Landes NÖ für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen in der Höhe von € 1.000,00 pro Jahr.
Voraussetzungen:
Bezugsberechtigt für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck sind Personen, die
1. zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich haben,
2. nicht in einem Pflegeheim oder Krankenhaus sind, also zu Hause gepflegt werden
3. zumindest der Stufe 3 beziehen, oder
4. der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird, oder
5. der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Falls Sie bei der Beantragung Hilfe brauchen, die Damen im Gemeindeamt helfen gerne.
(wir brauchen: Sozialversicherungsnummer, IBAN (Kontonummer) und die Pflegestufe)
Ihr Bürgermeister
Weber Roland
Bezugsberechtigt für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck sind Personen, die
1. zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich haben,
2. nicht in einem Pflegeheim oder Krankenhaus sind, also zu Hause gepflegt werden
3. zumindest der Stufe 3 beziehen, oder
4. der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird, oder
5. der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Falls Sie bei der Beantragung Hilfe brauchen, die Damen im Gemeindeamt helfen gerne.
(wir brauchen: Sozialversicherungsnummer, IBAN (Kontonummer) und die Pflegestufe)
Ihr Bürgermeister
Weber Roland