Freitag, 14. Juli 2023
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und Arbeitsstätte.
Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.
Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von € 320,00 gewährt werden.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Einpersonenhaushalt € 2.000,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 3.600,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 3.600,00
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 4.400,00
für jedes weitere Kind € 800,00
Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.
Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von € 320,00 gewährt werden.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Einpersonenhaushalt € 2.000,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 3.600,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 3.600,00
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 4.400,00
für jedes weitere Kind € 800,00