Dienstag, 09. Mai 2023
Wohn- und Heizkostenzuschuss NEU - jetzt beantragen - Einkommensgrenze hinaufgesetzt!
Förderbetrag: 150 Euro plus 50 Euro für jede weitere Hauptwohnsitz gemeldete Person
Einkommen-Voraussetzung:
1 Personenhaushalt: max. 1900 Euro netto/Monat
Mehr - Personenhaushalt: max. 4000 Netto/Monat
Nicht zum Einkommen zählt:
Familienbeihilfe, Schüler- oder Studienbeihilfe, Stipendien
Kinderzuschüsse nach den Sozialversicherungsgesetzen
Ausgedingeleistungen
Einkünfte auf Grund der besonderen körperlichen Verfassung des Antragstellers (Pflegegeld, Blindenbeihilfe)
Lehrlingsentschädigungen, Kilometergeld, Reisegebühren, Taggelder für Präsenzdiener und Zivildiener
NÖ Wohnbeihilfen und NÖ Wohnzuschüsse
Kriegsopfer- und Versehrtenrente
Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
Klimabonus und Familienbonus
Kindesunterhaltsleistungen
aufgrund der COVID-19-Pandemie erthaltene Entschädigungszahlungen
Online Beantragung mit LINK
Gerne helfen wir Ihnen im Gemeindeamt bei der online Beantragung - bitte den IBAN mitbringen.
Einkommen-Voraussetzung:
1 Personenhaushalt: max. 1900 Euro netto/Monat
Mehr - Personenhaushalt: max. 4000 Netto/Monat
Nicht zum Einkommen zählt:
Familienbeihilfe, Schüler- oder Studienbeihilfe, Stipendien
Kinderzuschüsse nach den Sozialversicherungsgesetzen
Ausgedingeleistungen
Einkünfte auf Grund der besonderen körperlichen Verfassung des Antragstellers (Pflegegeld, Blindenbeihilfe)
Lehrlingsentschädigungen, Kilometergeld, Reisegebühren, Taggelder für Präsenzdiener und Zivildiener
NÖ Wohnbeihilfen und NÖ Wohnzuschüsse
Kriegsopfer- und Versehrtenrente
Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
Klimabonus und Familienbonus
Kindesunterhaltsleistungen
aufgrund der COVID-19-Pandemie erthaltene Entschädigungszahlungen
Online Beantragung mit LINK
Gerne helfen wir Ihnen im Gemeindeamt bei der online Beantragung - bitte den IBAN mitbringen.