Donnerstag, 03. November 2022
Liebe Gemeindebürger,
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie informieren, dass für die Errichtung eines Rauchfanges/Kamin eine Baubewilligung § 14 Nö BO 2014 erforderlich ist.
Für diese Bewilligung benötigen Sie Einreichunterlagen die von einem befugten Fachmann (Baumeister, etc.) erstellt werden.
Das Aufstellen eines Ofens oder Heizkessels ist meldepflichtig.
Falls Sie bereits einen Ofen/Kamin etc. errichtet haben oder planen fragen Sie bitte im Gemeindeamt nach, welche Unterlagen Sie benötigen.
Wir helfen Ihnen gerne!
aus gegebenen Anlass möchten wir Sie informieren, dass für die Errichtung eines Rauchfanges/Kamin eine Baubewilligung § 14 Nö BO 2014 erforderlich ist.
Für diese Bewilligung benötigen Sie Einreichunterlagen die von einem befugten Fachmann (Baumeister, etc.) erstellt werden.
Das Aufstellen eines Ofens oder Heizkessels ist meldepflichtig.
Falls Sie bereits einen Ofen/Kamin etc. errichtet haben oder planen fragen Sie bitte im Gemeindeamt nach, welche Unterlagen Sie benötigen.
Wir helfen Ihnen gerne!