Förderaktion "raus aus Öl UND GAS" NEU
Mittwoch, 14. September 2022
Der Bund fördert die Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen im privaten Wohnbau bis zu 7.500 Euro. Anträge seit 4.4.2022 können einen Solarbonus in Anspruch nehmen. Vorübergehend ist für Anträge ab 12.09.2022 ein zusätzlicher "Raus aus Gas"-Zuschlag möglich.
Erneuerbare Energie-Photovoltaik© BMLRT/Alexander Haiden
Für Anträge seit dem 8. Oktober 2021 gilt: Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und - wo dies nicht möglich ist - auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 7.500 Euro unterstützt. Erweiterungen des Förderangebotes gibt es auch für den Förderungsbereich der klimafreundlichen Fernwärme.
Die Inanspruchnahme des Solarbonus ist für Anträge ab 04.04.2022 möglich.
Der Solarbonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet. Hier werden max. 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Um den Austausch von gasbetriebenen Heizungssysteme zu beschleunigen, wird ab 12.9.2022 vorübergehend ein "Raus aus Gas"- Zuschlag vergeben (bei Umstieg auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung). Der Zuschlag richtet sich nach der Größe des klimafreundlichen Heizsystems und beträgt mindestens 2.000 Euro.
Auch für Anträge im Mehrgeschossigen Wohnbau gibt es mit 12.9. Änderungen: es wird beispielsweise das vorhandene Förderungsangebot zur Zentralisierung bei Gasheizungen ausgeweitet, indem nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern auch Eigentümer und Mieter einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen können.
Förderinformationen mit den aktuellen Neuerungen erhalten Sie auf der Website umweltfoerderung.at
Kombinationen mit Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland sind möglich - informieren Sie sich dazu auch in den jeweiligen Förderstellen der Bundesländer!
Erneuerbare Energie-Photovoltaik© BMLRT/Alexander Haiden
Für Anträge seit dem 8. Oktober 2021 gilt: Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und - wo dies nicht möglich ist - auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 7.500 Euro unterstützt. Erweiterungen des Förderangebotes gibt es auch für den Förderungsbereich der klimafreundlichen Fernwärme.
Die Inanspruchnahme des Solarbonus ist für Anträge ab 04.04.2022 möglich.
Der Solarbonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet. Hier werden max. 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Um den Austausch von gasbetriebenen Heizungssysteme zu beschleunigen, wird ab 12.9.2022 vorübergehend ein "Raus aus Gas"- Zuschlag vergeben (bei Umstieg auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung). Der Zuschlag richtet sich nach der Größe des klimafreundlichen Heizsystems und beträgt mindestens 2.000 Euro.
Auch für Anträge im Mehrgeschossigen Wohnbau gibt es mit 12.9. Änderungen: es wird beispielsweise das vorhandene Förderungsangebot zur Zentralisierung bei Gasheizungen ausgeweitet, indem nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern auch Eigentümer und Mieter einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen können.
Förderinformationen mit den aktuellen Neuerungen erhalten Sie auf der Website umweltfoerderung.at
Kombinationen mit Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland sind möglich - informieren Sie sich dazu auch in den jeweiligen Förderstellen der Bundesländer!