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Antiteuerungspaket - wieviel Geld bekommen Sie wann



Freitag, 26. August 2022

Antiteuerungspaket - wieviel Geld bekommen Sie wann

Liebe Gemeindebürger,
da die Maßnahmen der Bundes- bzw. Landesregierung zur Abfederung der Teuerungen umfangreich sind, möchte ich Ihnen einen Überblick dazu geben.
Einige dieser Maßnahmen muss man beantragen! (in Rot)

Klimabonus und Teuerungsausgleich

500 Euro pro Person (Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt 250 Euro)
Die Auszahlung (ab Ende August 2022) erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form eines Gutscheins per Post. (ab 2023 wird die Höhe abhängig vom Wohnort ausbezahlt)
Für bestimmte Personen:
Schulstartgeld
100 € einmalig pro Kind (Lehrlinge, Schüler solange sie Anspruch auf Familienbeilhilfe haben) Das Schulstartgeld muss online beantragt werden.
https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html
Sie benötigen die SV Nummer von Ihnen und Ihrem Kind, die Kontodaten und bei Kindern über 18 Jahren - einen Nachweis über den Familienbeihilfebezug.

Familienbeihilfe
180 Euro pro Kind - einmalige, automatische Sonderzahlung gemeinsam mit der normalen Familienbeihilfe

Familienbonus
Bis zum 18. Geburtstag: Erhöhung von 1.750 auf 2.000 Euro jährlich
Ab dem 18. Geburtstag: Erhöhung von 575 auf 600 Euro jährlich
Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch (ab Oktober 2022). Oder Sie beantragen diesen bei der Arbeitnehmerveranlagung/ Einkommenssteuererklärung Anfang 2023. (Finanzonline oder mit Formular)

Kindermehrbetrag
Für Eltern mit kleinem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, wird der Kindermehrbetrag auf 550 Euro pro Jahr erhöht. Diesen müssen sie wie gehabt bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung beantragen. (Finanzonline oder Formular)

Teuerungsausgleich
Bezieher folgender Sozialleistungen:
• Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
• Ausgleichszulagen
• Sozialhilfe
• Umschulungsgeld
• Stipendien
• Übergangsgeld
• Wiedereingliederungsgeld
• Kranken- und Rehabilitationsgeld - falls über längeren Zeitraum
bekommen einmalig 300 Euro automatisch mit der jeweiligen Leistung im September ausbezahlt.

Unterstützung für kleine und mittlere Pensionen
Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen bekommen bis zu 500 Euro (abhängig von der Höhe der Pension) einmalig im September 2022 mit der Pensionsauszahlung automatisch überwiesen.

Teuerungsabsetzbetrag
Personen mit geringem Einkommen erhalten bis zu 500 Euro pro Person. Die Auszahlung muss bei der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. (Finanzonline oder mit Formular)

Strompreisbremse - Gutschrift bei Ihrer Stromabrechnung ab Oktober 2022
1 Pers./Haushalt 1.927 kWh 1.541 kWh 169,58 Euro/Jahr
2 Pers./Haushalt 3.095 kWh 2.476 kWh 272,36 Euro/Jahr
3 Pers./Haushalt 4.255 kWh 3.404 kWh 374,44 Euro/Jahr
4 Pers./Haushalt 4.725 kWh 3.780 kWh 415,80 Euro/Jahr
5 Pers./Haushalt 5.194 kWh 4.155 kWh 457,07 Euro/Jahr

Für jede weitere per 1. Juli 2022 im selben Haushalt hauptgemeldete Person kommen 41,27 Euro dazu.
https://www.evn.at/home/strompreisrabatt - Link für EVN Kunden- muss beantragt werden. Sie benötigen die Kundennummer und die Zählpunktnummer. (siehe Jahresabrechnung Seite 3)
Falls Sie einen anderen Anbieter haben gibt es ab 1. September ein Formular.
Heizkostenzuschuss
Dieser kann wieder in der Gemeinde beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden erhöht (brutto) und werden im Vorraum ca. Mitte Oktober ausgehängt und online gestellt. Der Zuschuss wird vom Land NÖ auf 300 € erhöht. Die Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragstellung vom Land NÖ.
Der Wohnschirm
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Geld für die Miete nicht mehr reicht.

Sie haben durch Kurzarbeit plötzlich weniger verdient?
Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren?
Sie sind selbständig und haben weniger oder keine Aufträge bekommen?
Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, können Sie Ihre Wohnung verlieren. Der WOHNSCHIRM schützt vor Wohnungsverlust: Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.

Sie werden beraten, ob für Sie der WOHNSCHIRM in Frage kommt. Der WOHNSCHIRM kann Ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.

Caritas der Erzdiözese Wien - Beratungsstelle für Wohnungssicherung NÖ Ost
Hauptplatz 6-7/1
2100 Korneuburg
02262/73285
https://wohnschirm.at/

Pendlerpauschale und Pendlereuro
Das Pendlerpauschale wird befristet um 50 % erhöht. Die Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Weiters wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um 100 € erhöht. Das Pendlerpauschale, der Pendlereuro und die Rückerstattung der Sozial¬versicherung werden bei der Lohn¬verrechnung berücksichtigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die höheren Werte bei der Lohnverrechnung so bald wie möglich berücksichtigen. Jedoch spätestens bis zum 31. August 2022.
Die Erhöhung muss nicht beantragt werden.

NÖ Pendlerhilfe
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und Arbeitsstätte. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.

Voraussetzungen:
1. Hauptwohnsitz in Niederösterreich
2. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
3. Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
4. Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Einpersonenhaushalt € 1.660,00
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind € 3.320,00
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder € 3.320,00
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind € 4.120,00
für jedes weitere Kind € 800,00
Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte des Antragstellers, die des Ehe- oder Lebenspartners und Einkünfte der Kinder für die im Antragszeitraum Familienbeihilfe bezogen wurde.

Zum Einkommen zählt: Löhne, Gehälter, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS, Unterhalt (Alimente)
Zum Einkommen zählt nicht: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Versehrten- und Unfallrenten.
Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen sind vom Einkommen abzuziehen.
Die NÖ Pendlerbeihilfe muss online beantragt werden. (Einkommenstabelle wird automatisch der Inflation angepasst.)

Langfristige strukturelle Maßnahmen
Abschaffung der kalten Progression.
Die ausschlaggebenden Einkommensgrenzen um den Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen zu können werden ebenfalls automatisch der Inflation angepasst.
Diese Absatzbeiträge müssen bei der Arbeiterveranlagung/Einkommenssteuererklärung beantragt werden.
Valorisierung von Sozialleistungen
Ab 2023 werden Sozialleistungen valorisiert - also an die Teuerungsrate angepasst. Das betrifft den Kinderabsetzbetrag, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie Studienbeihilfe. Diese Leistungen werden künftig jährlich erhöht.

Anträge zur Befreiung des GIS Beitrages, etc. sowie einen Zuschuss für die Telefonrechnung - liegen im Gemeindeamt auf.

Falls Sie keinen Onlinezugang haben, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter am Gemeindeamt. Für Fragen stehen wir zur Verfügung.

Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Roland Weber

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