Donnerstag, 19. August 2021
Liebe Gemeindebürger!
Bei privaten Grenzvermessungen ist das Setzen eines Grenzsteines gesetzlich nur erlaubt, wenn ALLE angrenzenden Grundeigentümer bei der Vermessung anwesend sind.
Dies betrifft auch Vermessungen auf freiem Feld, denn auch die Marktgemeinde Guntersdorf als Eigentümer der Feld- bzw. Güterwege MUSS bei der Grenzfeststellung anwesend sein und zustimmen. Falls dies nicht der Fall ist, ist es gesetzlich untersagt Grenzsteine zu setzen.
Bitte in Zukunft immer beachten!!!!
Bei privaten Grenzvermessungen ist das Setzen eines Grenzsteines gesetzlich nur erlaubt, wenn ALLE angrenzenden Grundeigentümer bei der Vermessung anwesend sind.
Dies betrifft auch Vermessungen auf freiem Feld, denn auch die Marktgemeinde Guntersdorf als Eigentümer der Feld- bzw. Güterwege MUSS bei der Grenzfeststellung anwesend sein und zustimmen. Falls dies nicht der Fall ist, ist es gesetzlich untersagt Grenzsteine zu setzen.
Bitte in Zukunft immer beachten!!!!